Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8229
BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,8229)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IX ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,8229)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IX ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,8229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Restschuldbefreiung auf Grund eines unvollständigen Vermögensverzeichnisses des Insolvenzschuldners; Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung eines Versagungsantrages; Grob fahrlässige Annahme eines Eigentumsverlustes durch den Insolvenzschuldner; ...

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6; ; InsO § 290 Abs. 2; ; InsO § 295; ; ZPO § 284

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben über Vermögensgegenstände und Einkünfte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 174/03

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher oder unvollständiger Angaben des

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass die Versagung der Restschuldbefreiung eine die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigende Wirkung der falschen oder unvollständigen Angaben nicht voraussetzt; es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, ZInsO 2004, 920; v. 17. März 2005 - IX ZB 260/03, ZVI 2005, 641; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, ZInsO 2007, 446, 447).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/05

    Berechtigung der Gläubiger zur Stellung eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass die Versagung der Restschuldbefreiung eine die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigende Wirkung der falschen oder unvollständigen Angaben nicht voraussetzt; es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, ZInsO 2004, 920; v. 17. März 2005 - IX ZB 260/03, ZVI 2005, 641; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, ZInsO 2007, 446, 447).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Daran orientiert sich auch die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 132/04

    Verschulden des Insolvenzschuldners bei Nichtangabe eines Vermögensgegenstandes;

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Wo die Wesentlichkeitsgrenze verläuft, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/04, ZVI 2005, 643, 644).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 260/03

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben des Schuldners

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, dass die Versagung der Restschuldbefreiung eine die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigende Wirkung der falschen oder unvollständigen Angaben nicht voraussetzt; es genügt, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, ZInsO 2004, 920; v. 17. März 2005 - IX ZB 260/03, ZVI 2005, 641; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, ZInsO 2007, 446, 447).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 178/02

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 56/07
    Im Übrigen bedarf es keiner Glaubhaftmachung gemäß § 290 Abs. 2, § 4 InsO, § 284 ZPO, wenn die Tatsachen, die der Versagung der Restschuldbefreiung zugrunde liegen, unstreitig sind (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 178/02, ZVI 2005, 614).
  • LG Stuttgart, 14.08.2008 - 19 T 300/07
    Entsprechend lässt der Bundesgerichtshof jedenfalls für den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 6 eine Gefährdung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger ausreichen ( BGH, Beschluss vom 08.11.2007, IX ZB 56/07, Rn. 16; BGH NJW-RR 2004, 1639 f.).
  • AG Duisburg, 12.06.2008 - 62 IN 298/07

    Ungefragte Offenlegung des Amts des Geschäftsführers einer GmbH oder eines

    Es reicht jedoch für die Wesentlichkeit aus, dass die falschen oder unvollständigen Angaben ihrer Art nach geeignet sind, die Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu gefährden (BGH NZI 2004, 633; BGH NZI 2005, 461; BGH NZI 2007, 357 f.; BGH 8.11.2007 - IX ZB 56/07, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht